Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
I. Allgemeines
Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle vertraglichen Tätigkeiten der Firma Pocher Technik GmbH (im Folgenden Fa. Pocher Technik GmbH) genannt. Sie sind Bestandteil von Angeboten, Aufträgen und Auftragsbestätigungen und gelten zwischen den Vertragspartnern ausschließlich. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Vertragsbedingungen werden von der Fa. Pocher Technik GmbH nicht anerkannt, es sei denn, diese stimmt schriftlich ihrer Geltung zu. Abweichende Bedingungen und Ergänzungen, sowie alle weiteren Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Vertragsausführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
Die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Vertragspartner.
 
II. Auftrag
Grundsätzlich übernimmt die Fa. Pocher Technik GmbH keine planerischen Tätigkeiten, sowie Tätigkeiten, die in den Arbeitsbereich eines Architekten fallen. Die Planung der von der Fa. Pocher  Technik GmbH auszuführenden Arbeiten obliegt allein dem Vertragspartner. Die Fa. Pocher  Technik GmbH übernimmt zudem nicht das Verlegen von Leitungen aller Art der Ver- und Entsorgung sowie Maurer- und Malerarbeiten. Diese Arbeiten sind jeweils vom Vertragspartner zu erbringen. Werden die vom Vertragspartner zu leistenden Vorarbeiten nicht rechtzeitig erbracht und kann deshalb die Fa. Pocher Technik  GmbH die ihrerseits zu erbringenden Montageleistungen nicht zur vereinbarten Zeit leisten, trifft den Vertragspartner die Verantwortung  für alle weiteren Verzögerungen. Die Fa. Pocher  Technik GmbH wird ihre Rechnung unbeschadet eventueller Verzögerungen in der Auftragsabwicklung am vorgesehenen Leistungstag erstellen. Die Anwendung der VOB wird hiermit ausdrücklichausgeschlossen. Angebote sind freibleibend und hinsichtlich der genannten Preise und Lieferzeiten unverbindlich.
 
III. Preise
(1) Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis ist bindend. Soweit nicht anders vereinbart, schließt der Preis die Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Vertragspartner auf dessen Verantwortung und Kosten. Zahlungen für gelieferte Geräte und Montageleistungen sind spätestens am 10. Werktag nach Rechnungserhalt durch Gutschrift auf dem Geschäftskonto der Fa. Pocher Technik GmbH -ohne Abzug- zur Zahlung fällig. Rechnungen für vereinbarte Service- und Wartungsleistungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung durch Gutschrift auf dem Geschäftskonto der Fa. Pocher Technik GmbH fällig.
 
(2) Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er seine Zahlungen nicht in den vorgenannten Fristen erbringt. Kommt der Vertragspartner bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate länger als fünf Werktage in Verzug, so wird der verbleibende Restbetrag sofort und vollständig zur Zahlung fällig. Im Fall des Verzuges werden Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag in Höhe von 9 %  über dem Basissatz geltend gemacht. Die Geltendmachung eines weitergehendenVerzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Vertragspartner darf lediglich mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
 
IV. Vertragsabwicklung
(1)Vereinbarte Lieferzeiten, welche nicht dem Datum nach bestimmt sind, beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Fa. Pocher Technik GmbH. Die Lieferzeiten verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Fa. Pocher Technik GmbH, ohne das diese ein Mitverschulden hieran trifft, vom Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird.
 
(2) Für Mängel an gelieferten und montierten Küchengeräten bei Auslieferung, wird  nur bei qualifizierter schriftlicher Mängelrüge gemäß § 377 HGB von der Fa. Pocher Technik GmbH gehaftet, soweit die Mängelrüge innerhalb von fünf Werktagen nach Auslieferung und Montage bei der Fa. Pocher Technik  GmbH eingeht.
 
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Fälle, in denen es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Nach 6 Monaten trägt der Vertragspartner in Anwendung von § 476 BGB die Beweislast dafür, dass der gerügte Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Die Gefahr - auch des zufälligen Unterganges - geht auf den Vertragspartner über, sobald die Geräte in die Geschäftsräume des Vertragspartners verbracht worden sind, auch wenn die Geräte erst später montiert werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile, sowie solche Mängel, welche vom Vertragspartner selbst verschuldet wurden oder auf mangelhafte oder fehlende Wartung zurückzuführen sind.
 
(4) Die Gewährleistung wird auf Nacherfüllung und Minderung beschränkt. Die Fa. Pocher Technik GmbH ist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, soweit der Vertragspartner diese nicht unter Beachtung einer angemessenen Frist von zwei Wochen ausdrücklich und schriftlich ablehnt. Im Falle des zweifachen Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Vertragspartner zur Minderung  berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind  bei Leistungen ausgeschlossen, soweit diese nicht gegenüber Verbrauchern erbracht werden.
 
Beide Seiten sind berechtigt, eine förmliche Abnahme zu verlangen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Abschluß der Liefer- und Montagetätigkeiten eine förmliche Abnahme schriftlich gegenüber der Fa. Pocher Technik   GmbH einfordert.
 
V. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Geräte und Gegenstände Eigentum der Fa. Pocher Technik GmbH. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sowie deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Vertragspartner nicht gestattet. Von Pfändungen, Beschlagnahmen oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner die Fa. Pocher Technik GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren. Die sich aus derartigen Vollstreckungsmaßnahmen ergebenden Kosten hat der Vertragspartner der Fa. Pocher GmbH als Schadensersatz zu ersetzen.

Pocher Technik GmbH

Bramfelder Chaussee 346

22175 Hamburg

Tel. 0049 (40) 600 44 44

Fax. 0049 (40) 600 49 600
Email: info@pocher-technik.de

 

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